Abnahmeprüfung - Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik
In der Medizinischen Strahlenschutzverordnung werden unter anderem Qualitätsprüfungen gefordert. Diese Prüfungen umfassen eine erstmalige Abnahmeprüfung mit nachfolgenden Konstanzprüfungen. Die Abnahmeprüfungen müssen vor der ersten Verwendung der Geräte für medizinische Zwecke durchgeführt werden.
Die Ermittlung und Festlegung der Bezugswerte für die nachfolgenden Konstanzprüfungen sind Teil von Abnahme- und Teilabnahmeprüfungen und haben im Rahmen oder als Abschluss dieser Prüfungen unter Beiziehung des Bewilligungsinhabers oder dessen Personal zu erfolgen.
Alle Übergangsfristen für ältere Röntgengeräte sind inzwischen abgelaufen, d.h. Röntgengeräte ohne Abnahmeprüfungen dürfen für medizinische Zwecke nicht mehr verwendet werden.
Mit der Durchführung von Abnahme- und Teilabnahmeprüfungen dürfen betraut werden:
Funktionsprüfungen der Filmverarbeitung dürfen neben den oben Genannten auch vom Bewilligungsinhaber oder dessen Personal durchgeführt werden.
Das ISD ist für verschiedene Typen von Röntgeneinrichtungen eine akkreditierte Prüfstelle für Abnahmeprüfungen.
Wenn sie diesbezüglich Fragen haben stehen wir gerne persönlich für Sie zur Verfügung.
