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Gutachten

Gutachten für die Errichtungs- oder Betriebsbewilligung von Strahleneinrichtungen
Gemäß dem österreichischen Strahlenschutzgesetz ist der Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder der Umgang mit radioaktiven Stoffen ab einer definierten Grenze bewilligungspflichtig. Bei größeren Einrichtungen ist auch eine Errichtungsbewilligung notwendig. Das Institut für medizinischen Strahlenschutz bietet folgende Begutachtungen an:

Gutachten zur Errichtungsbewilligung
Dabei handelt es sich um die Begutachtung der baulichen Strahlenschutzmaßnahmen bei der Errichtung. Dies ist nur dann vorgeschrieben und sinnvoll, wenn bauliche Strahlenschutzmaßnahmen notwendig sind. Sofern das ISD nicht mit der Begutachtung für die Betriebsbewilligung befasst ist, werden auch Planungen der erforderlichen Strahlenschutzmaßnahmen durchgeführt.

Gutachten zur Betriebsbewilligung
Ein Teil der Begutachtung der erforderlichen Strahlenschutzmaßnahmen beim Betrieb der Röntgeneinrichtung oder beim Umgang mit radioaktiven Stoffen ist die Erstprüfung. Anschließend wird das Gutachten erstellt. Dies ist für jeden Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder Umgang mit radioaktiven Stoffen nötig.

Die Gutachten des ISD dienen als anerkannte Grundlage für behördliche Bewilligungsverfahren.

Hier finden Sie das Schema des Bewilligungsverfahrens zum Download (Pdf, 20 kb).

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