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Konstanzprüfungen

Konstanzprüfungen von Röntgeneinrichtungen und der Filmverarbeitung

Nach erfolgter Abnahmeprüfung ist gemäß Medizinscher Strahlenschutzverordnung eine regelmäßige Konstanzprüfung notwendig. Diese Konstanzprüfungen sind in Österreich verbindlich durchzuführen. Dabei ist nach folgenden Normen vorzugehen:

 

  Röntgeneinrichtung für Konstanzprüfung (Stand Herbst 2009)
1 Aufnahmen (ortsfest) ÖNORM S 5240-3
2 Aufnahmen (ortsveränderlich) ÖNORM S 5240-3
3 Zielaufnahmen bei Durchleuchtung ÖNORM S 5240-3
4 Angiographie ÖNORM S 5240-4
5 Durchleuchtung ÖNORM S 5240-4
6 Mammographie (Film und digital) ÖNORM S 5240-7
7 Computertomographie ÖVE EN 61223-2-6
8 zahnmed. Kleinbildaufnahmen ÖNORM S 5240-5
9 Panoramaschichtaufnahmen ÖNORM S 5240-5
10 zahnmed. Fernaufnahmen ÖNORM S 5240-5
11  digitale Dentalradiographie ÖNORM S 5240-5
12 digitale Projektionsradiographie ÖNORM S 5240-8
13 digitale Durchleuchtung ÖNORM S 5240-4
14 Knochendensitometrie Herstellerprogramm
15 digitale Bildverstärker-Radiographie  
16 digitale Subtraktionsangiographie ÖNORM S 5240-4
17 Bildwiedergabegeräte ONR 195240-20
  Filmverarbeitung  
  zu 1 - 3, 6 ÖNORM S 5240-2
  zu 8 - 10 ÖNORM S 5240-5 (oder S 5240-2)
  Röntgen-Filmkassetten (Lichtdichtheit und Anpressdruck) ÖNORM EN ISO 4090
     

 

Obenstehende ÖNormen, Europäische Normen (EN), DIN- und DIN-IEC-Normen sind zu beziehen beim:
Österreichischen Normungsinstitut, Verkauf Postfach 130 A-1021 Wien
Telefonisch: (+43 1) 213 00-805
Telefax: (+43 1) 213 00-818
WWW: http://www.on-norm.at

Die Zeitintervalle zwischen den Konstanzprüfungen der Röntgeneinrichtungen sind gemäß ÖNORM S 5241 zu ermitteln. Die Intervalle der Konstanzprüfungen für die Filmverarbeitung in der zahnmedizinischen Röntgenaufnahmetechnik sind ebenfalls der ÖNORM S 5241 zu entnehmen. Für die Filmverarbeitung in allen anderen radiologischen Bereichen sind die Intervalle der Konstanzprüfungen gemäß ÖNORM S 5240-2 zu ermitteln. Für Computertomographieeinrichtungen sind die Zeitintervalle der ÖVE/ÖNORM EN 61223-2-6 zu entnehmen. Diese Konstanzprüfungen sind mit denselben Messmitteln und Prüfkörpern durchzuführen, mit denen die Ausgangswerte im Rahmen der Abnahmeprüfung bestimmt wurden. Die Ergebnisse dieser Konstanzprüfungen sind aufzuzeichnen und auf Verlangen den Organen der Behörde bzw. des Arbeit­sinspektorates vorzulegen.

Für die Durchführung der Konstanzprüfungen müssen die erforderlichen Prüfmittel und entsprechend geschultes Personal zur Verfügung stehen.

 

Abbildung: Beispiel der Aufzeichnung und graphischen Aufbereitung des Prüfparameters "DOSIS" der Konstanzprüfungen nach ÖNORM S 5240-3 für Röntgenaufnahmeanlagen

Sollten Sie Fragen bezüglich der Durchführung bzw. der Intervalle der Konstanzprüfungen haben beraten wir Sie gerne.

Institut für medizinischen Strahlenschutz und Dosimetrie (ISD)Innrain 66 (1.OG links)
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)50504-25720
Fax: +43 (0)50504-25729
E-Mail: info.ISD@uki.at

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