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Strahlenschutzprüfungen

Vor Inbetriebnahme von Röntgeneinrichtungen oder von Einrichtungen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen müssen diese einer Strahlenschutzprüfung, der sog. Erstprüfung, unterzogen werden. Dabei wird überprüft, ob die Anlage den einschlägigen Vorschriften entspricht.
Treten anlässlich dieser Prüfungen Mängel auf, werden diese noch vor Ort mit dem Betreiber besprochen und nach möglichen Lösungen gesucht (eine Vielzahl von Mängeln können sofort vor Ort gelöst werden).

Das ISD ist für Strahlenschutzprüfungen für verschiedenste Röntgeneinrichtungen und Einrichtungen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen auf dem medizinischen Sektor als Prüfstelle akkreditiert. Daher gelten die vom ISD ausgestellten Prüfberichte als öffentliche Urkunde und dienen unter anderem auch als Grundlagen für die Gutachten im Betriebsbewilligungsverfahren.

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