Wiederkehrende Prüfungen von Strahleneinrichtungen nach dem Strahlenschutzgesetz
Gemäß §17 des österreichischen Strahlenschutzgesetzes ist in jährlichen Abständen der Betrieb von Strahleneinrichtungen einer Überprüfung zu unterziehen. Das ISD arbeitet hier im Auftrag der Behörde als akkreditierte Überwachungsstelle. Bei diesen Überwachungen werden auch gerätespezifische Parameter von Röntgeneinrichtungen geprüft, welche in einschlägigen Normen definiert sind. Treten Mängel auf, werden diese noch vor Ort mit dem Betreiber besprochen und nach möglichen Lösungen gesucht (eine Vielzahl von Mängeln können sofort vor Ort gelöst werden).

Die Einhaltung der dabei gültigen Grenzwerte dienen dem Betreiber auch als Nachweis für den ordnungsgemäßen Betrieb der Röntgeneinrichtung auf dem Gebiet des Strahlenschutzes. Unsere Überwachungsberichte werden auch als Nachweis dieser Anforderungen im Zuge der Arbeitsplatzevaluation von Praxen und Kliniken verwendet.